Kurbeitrag

Grundlage hierfür ist die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages.

 

Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist ein "staatlich anerkannter Erholungsort". Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung touristischer Einrichtungen und Anlagen sowie für das gesamte Stadtgebiet, inklusive der Orts- und Gemeindeteile, wird ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und darf nur zweckgebunden, ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, verwendet werden.

 

Im Gegensatz zum Tourismusbeitrag wird der Kurbeitrag nicht von gewerblichen Betrieben und Einzelunternehmen, sondern vom Gast erhoben.

 

Satzungen/Formulare/Wichtige Dokumente

 

Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald


 

Wichtige Hinweise zum Kurbeitrag

Kurbeitragspflichtige Personen sind:

beitragsbefreite Personen sind:

Höhe des Kurbeitrages:

Kurkarte (GästeCard):

Abrechnung des Kurbeitrages:

Kostenerstattung:

Datenschutzhinweise: