Hundesteuer

Grundlage hierfür ist die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung der Hundesteuer, welche am 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Steuerpflichtig sind alle Hundehalter, deren Hunde den dritten Lebensmonat vollendet haben und im Stadtgebiet und deren Ortsteilen gehalten werden.

 

Formulare und Satzungen

 

Weitere Links zum Thema:

 

Informationen zum Steuerzahlungstermin 15. Mai 2024

 


Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald

 


Wichtige Hinweise zu Formularen und Satzungen

 

Anmeldung des Hundes:

Abmeldung des Hundes:

Fälligkeit der Hundesteuer:

Steuersätze:

Gefährliche Hunde: