Anmeldung zur Sprachstandsfeststellung

Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung sind Kinder, die für das Schuljahr 2026/2027 in der Schule anzumelden sind, verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, einen Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte zu besuchen.

Nach erfolgter Teilnahme erhalten die Eltern von der Kindertagesstätte eine Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung, die bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorgelegt werden muss.

Bei Kindern, die einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagesstätte im Jahr vor der Einschulung haben, wird der Test in der Kindertagesstätte durchgeführt.

Eltern, deren Kind keine Kindertagesstätte im Jahr vor der Einschulung besucht, haben sich bis zum 19.12.2025 in der Kindertagesstätte

 

                                                                      Kita „Spiel und Spaß“
                                                                       Frau Richter
                                                                       Rudolf-Breitscheid-Straße 13a
                                                                       03222 Lübbenau/Spreewald
                                                                       Tel.: 03542 / 83285

 

bzgl. der Sprachstandsfeststellung zu melden.


Lübbenau/Spreewald, 02.09.2025

 

Schulverwaltung