Sachbearbeiter/-in Verkehr und allgemeine Verwaltung
Die Stadt Lübbenau/Spreewald beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
„Sachbearbeiter/-in Verkehr und allgemeine Verwaltung“
mit einem/ einer Verwaltungsfachangestellten
unbefristet mit 40 Wochenstunden zu besetzen.
Ihre Kernaufgaben:
- Zustandserfassung, Erneuerung, Ergänzung, Änderung der Verkehrs- und Straßenbeschilderung, Lichtsignalanlagen, Fahrbahnmarkierungen und Absperrungen im kommunalen Straßennetz
- Bearbeitung von Sondernutzungserlaubnissen
- Mitwirkung bei verkehrsrechtlichen Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen
- Unterhaltung, Änderung, Ausweisung des touristischen Wegeleitsystems
- Zusammenarbeit mit dem Landkreis zum Nahverkehrsplan und Investitionsplänen
- Kostenkalkulation und Kostenrechnung des Stadtverkehrs
- Bearbeitung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten und Zuarbeiten zu verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Ihr Profil:
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r
- fundierte Kenntnisse im Umgang mit StVO, VOL, Bbg. StrG, ÖPNV-G
- sicherer Umgang mit üblicher und fachspezifischer Software (z. B. MS Office)
- Führerschein Klasse B ist von Vorteil
Wir bieten:
- eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 TVöD
- eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung im Rahmen des öffentlichen Dienstes
- eine flexible Arbeitszeitregelung
- umfassende Fortbildungsangebote zur Weiterentwicklung der Fachkompetenz
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Nachweisen über Ihre Ausbildung und vorhandenen Qualifikationen bis zum 31.01.2021 elektronisch per E-Mail (ausschließlich mit einem PDF-Datenanhang) oder postalisch an:
oder
Stadt Lübbenau/Spreewald
Personalmanagement
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Die gesamte Stellenausschreibung als PDF zum Download finden Sie hier:
Sachbearbeiter/-in Verkehr und allgemeine Verwaltung
Dabei wird darum gebeten, den Bewerbungsunterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag (A 4) beizufügen.
Die Kosten, die mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen sowie durch An- und Abreise zu einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.