Hauptausschuss

In amtsfreien Gemeinden, wie der Stadt Lübbenau/Spreewald, ist nach den Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ein Hauptausschuss zu bilden, welcher ebenso wie die Stadtverordnetenversammlung über eigene Entscheidungskompetenzen verfügt. Die vorrangige Aufgabe des Hauptausschusses ist es, die Arbeiten der Fachausschüsse aufeinander abzustimmen und durch die Koordinierung und Bündelung von Stellungnahmen anderer beteiligter Fachausschüsse zur effektiven Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und zur Straffung des Beratungsablaufes beizutragen. 


In der Stadt Lübbenau/Spreewald besteht der Hauptausschuss aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, acht Gemeindevertretern und dem Bürgermeister. Zudem nimmt der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung als ständiger Beisitzer mit aktivem Teilnahmerecht an den Sitzungen teil. 

 

Einen Übersicht der Mitglieder des Hauptausschusses sowie die Sitzungstermine finden Sie im Rats- und Bürgerinformationssystem hier.