BannerbildAufnahme im Lübbenauer Ortsteil Lehde, Foto: Peter BeckerKolosseum in der Neustadt, Foto: Peter BeckerBannerbildBischdorfer See, Foto: Peter BeckerBannerbildSchloss Lübbenau, Foto: Peter BeckerFeuerwehrhaus in Klein Radden, Foto: Peter BeckerBannerbildAufnahme des Spielplatzes Bannerbild
 

Wirtschaftshilfe: Zusammenstellung relevanter Informationen und Unterstützungsangebote für Lübbenauer Unternehmen und Betriebe

Wichtige Links zu Informations- und Unterstützungsangeboten

 

Überbrückungshilfen für Unternehmen

 

Invest Gast Förderprogramm

Das touristische Förderprogramm Invest Gast des Landes Brandenburg stellt Zuwendungen für  Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Fahrgastschifffahrt bereit. Falls Unternehmen aus einer dieser Branchen kommen und  bauliche Modernisierungen, Schutzvorrichtungen oder Digitalisierungen betriebsinterner Prozesse planen, informieren Sie bitte über das Förderprogramm – wer und was gefördert wird, in welcher Höhe die Zuwendungen gewährt werden und was bei dem Antragsverfahren zu beachten ist.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Verlängerung der Überbrückungshilfen

In einem Rundschreiben verkündete der Landkreistag Brandenburg, dass die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 verlängert wird. Die neue „Überbrückungshilfe III Plus“ gleicht sich grundlegend mit dem bisherigen Förderprogramm, bringt jedoch zudem auch einige Vorteile mit sich. So soll die Obergrenze der Förderung bei beiden Programmen ab sofort auf max. 10 Mio. Euro erhöht und eine Restart-Prämie eingeführt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Unternehmen können Corona-Härtefallhilfen beantragen

Die Internetseite für die Corona-Härtefallhilfen ist seit Mitte Mai 2021 online erreichbar unter www.haertefallhilfen.de. Brandenburger Unternehmen, die bisherige Förderprogramme aufgrund spezieller Fallkonstellationen nicht nutzen konnten, können dort bis zum 30. September 2021 einen Antrag auf Unterstützung stellen. Laut Brandenburger Wirtschaftsministerium stehen in dem Fonds des Bundes und der Länder Hilfsgelder in Höhe von rund 45 Millionen Euro für brandenburgische Unternehmen zur Verfügung. Das Land beteiligt sich zur Hälfte an der Finanzierung.

Corona-Novemberhilfe Brandenburg

Aufgrund des aktuellen Lockdowns stellt der Bund ein weiteres Paket an Hilfsangeboten zur Verfügung. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet zu allen Förderprogrammen, auch zur Novemberhilfe, Unterstützung und Hilfestellung an. Informieren Sie sich auf www.ilb.de oder zur Novemberhilfe auch über die Hotline des Bundes: 030 52685087.t

Überbrückungshilfe II für die Monate September-Dezember

Seit dem 21. Oktober kann nun die Überbrückungshilfe II beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt werden. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

 https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

Die Überbrückungshilfe II unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

 

Die Überbrückungshilfe II kann für die Monate September bis Dezember 2020 beantragt werden. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I sind die Zugangsvoraussetzungen flexibler. Die Hilfen können grundsätzlich von Unternehmen aller Branchen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe im Haupterwerb beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten des Vorjahres:

 

• 90% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70%
• 60% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50% und ≤ 70%
• 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30% und < 50%

 

Ein weitere wichtige Neuerung gegenüber der Überbrückungshilfe I ist, dass die Förderhöhe nicht länger an die Anzahl der Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens geknüpft ist. Somit kann jeder Antragsberechtigte die maximale Förderung in Höhe von insgesamt 200.000 Euro erhalten, sofern die vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind. 

ILB bietet Hilfe und Unterstützung

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Ihnen zu allen Förderprogrammen, auch zur Überbrückungshilfe II, Hilfe und Unterstützung an. Informieren Sie sich auf www.ilb.de oder zur Überbrückungshilfe II auch über die Hotline des Bundes: 030 52685087.

Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, (Solo-)Selbständige, Freiberufler und gemeinnützige Unternehmen

Kleine und mittelständische Unternehmen, (Solo-)Selbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weiter Überbrückungshilfe erhalten. Ebenso gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden dabei vereinfacht.

 

Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei coronabedingten erheblichen Umsatzausfällen die betrieblichen Fixkosten teilweise erstattet. Die Bundesregierung hat diese Hilfen nun für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und dabei den Zugang erleichtert und die Hilfen erweitert. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.

 

Weitere Informationen finden Sie in dem Rundschreiben-Nr.: 919/2020 des Landkreistages Brandenburg.

Corona-Folgen: Bund und Land legen Soforthilfeprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf

Am 25. März wurde das Soforthilfepaket des Landes Brandenburg aktiviert. Hier können Unternehmen Zuschüsse zwischen 9.000 Euro (bis 5 MA) und 60.000 Euro (bis 100 MA) beantragen, wenn sie durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. (vgl. PM des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie) Am 27. März beschloss die Bundesregierung ein Soforthilfepaket, in welchem Unternehmen einen Zuschuss von 9.000 Euro (bis 5 MA) und 15.000 Euro (bis 10 MA) beantragen können. Sowohl die Landes- als auch die Bundeszuschüsse werden von der ILB ausgereicht. Die Landesmittel sind eine Aufstockung der Bundesmittel. Unternehmen, mit bis zu 10 MA bekommen ihren Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Unternehmen ab 11 bis 100 MA erhalten ihren Zuschuss aus dem Landeshaushalt. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass im Antrag die Anzahl der Mitarbeiter korrekt angegeben wird. Damit entlasten Sie den Landeshaushalt, weil sich die Landesregierung die ausgezahlten Beträge der Unternehmen 1-10 Mitarbeiter vom Bund erstatten lässt. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Den Förderantrag finden Sie hier bzw. (in der pdf "Fragen und Antworten zur Antragstellung"). Alle Informationen zum Förderprogramm, zu den einzureichenden Unterlagen und die Beantwortung der wichtigsten Fragen finden Sie hier.

 

Die ILB hat zudem eine Corona-Sonderseite geschaltet: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/ Unternehmen wird geraten sich beim Newsletter der ILB anzumelden, so werden sie zeitnah zu Änderungen informiert: https://www.ilb.de/de/service/newsletter/index.jsp

 

Die IHK Cottbus unterstützt die Soforthilfe mit zusätzlichen Beratern im Rahmen der IHK-Hotline Coronahilfe: 0355 365 1111, E-Mail: hilfe(at)cottbus.ihk.de, um Detailfragen bei der Antragstellung mit den Unternehmen zu klären.

Wichtige Hilfen für Land- und Ernährungswirtschaft

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 auch Erleichterungen für die Ernährungs- und Landwirtschaft erreicht, u.a die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage – mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen – Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen. Weitere Informationen entnehmen Sie der PM und das BMEL beantwortet weitere Fragen auf der entsprechenden Internetseite.

 

Seit dem 6. April können zudem betroffene Brandenburger Agrarbetriebe mit bis zu 100 Beschäftigten Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro erhalten. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung und die Richtlinie.

 

Die Einreise von ausländischen Saisonarbeitskräften für den Obst- und Gemüsebau wird federführend vom Deutschen Bauernverband organisiert. Auf https://saisonarbeit2020.bauernverband.de sollten Betriebe der Landwirtschaft und des Garten- und Weinbaus die Namen ihrer Saisonarbeitskräfte eintragen und können weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie nötige Unterlagen abrufen. Die Organisation der Anreise, Abholung und die Unterbringung der Saisonarbeitskräfte müssen betrieblich oder dezentral durch die regionalen Verbände und Erzeugerorganisationen erfolgen.

Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium der Finanzen (MdF) haben sich über eine Soforthilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenz-gefährdenden Notlagen, die durch die Coronakrise entstanden sind, verständigt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Mio. Euro für drei Monate zur Verfügung. Lesen Sie dazu mehr in der Pressemitteilung und in den FAQ Soforthilfe des MBJS.

Zinslose Steuerstundung möglich

Ab sofort können für das eigene Unternehmen beim zuständigen Finanzamt folgende Leistungen formlos beantragen.

  1. Zinslose Stundung von Steuerzahlungen für Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern bis zum 31.12.2020
  2. Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Steuer-Vorauszahlungen für Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer
  3. Antrag auf Vollstreckungsaufschub

 

Gegenwärtig wird der Antrag formlos vom Finanzamt entgegengenommen. Mit diesem Formular wurde eine Vorlage vorbereitet, die für die Beantragung der Leistungen genutzt werden kann.

Hinweise zum Verfahren bei Anfragen zum Thema Kurzarbeit und dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Bei Anfragen von Lübbenauer Arbeitgebern zum Thema Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus steht im Arbeitgeberservice OSL Frau Alpisch - 03542/879921 zur Verfügung:

 

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Kurzarbeit für Arbeitgeber, u. a. auch das Merkblatt 8a zum Kurzarbeitergeld und die Anzeige 101, die bei Ausfällen wirtschaftlicher Natur sofort zuzusenden ist. Die vollständig ausgefüllte Anzeige muss vom jeweiligen Arbeitsgeber an den Operativen Service Cottbus Cottbus.031-OS(at)arbeitsagentur.de gesandt werden.

Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Bei Anfragen zu Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an:

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Telefon: 0331 8683 - 801, Telefax: 0331 8683 - 809
E-Mail: gesundheit.office(at)lavg.brandenburg.de

Veranstaltungen in Lübbenau/Spreewald

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Wichtige Links auf einen Blick

Öffnungszeiten
Mo:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Di:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mi:

Termin nach Vereinbarung

Do:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Fr:

Termin nach Vereinbarung

 

Kontakt
Bürgerbüro  
Telefon: 03542 85-0
Telefax: 03542 85-501
E-Mail:

 

 

 

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