Gewerberecht und Gewerbeanmeldung
Bei Fragen und Anliegen zum Thema Gewerberecht bitten wir darum, dass Sie sich persönlich oder telefonisch mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Nutzen Sie dafür bitte die hier aufgeführten Kontaktdaten.
Formulare für Gewerbebetriebe
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Gewerbeangelegenheiten
Zimmer B 0.05
Telefon: 03542 85-175 und (03542) 85-171
E-Mail:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Gewerbeangelegenheiten
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Wichtige Hinweise zum Thema Gewerberecht und Gewerbeanmeldung
Anzeigepflichtige Gewerbe nach § 14 Gewerbeordnung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt (Gewerbeanmeldung),
der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Gewerbeummeldung), der Name des Gewerbetreibenden geändert wird
oder der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung)
muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Schaustellung von Personen (§ 33 a GewO)
Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c GewO)
Betreiben von Spielhallen (§ 33 i GewO)
Pfandleihgewerbe (§ 34 GewO)
Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
Versteigerergewerbe (§ 34 b GewO)
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter (§ 34 c GewO)
ungebundene Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO - Erlaubnis bei IHK)
Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO)
Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO)
Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Reisegewerbe (ambulanter Handel, Ausübung unterhaltener Tätigkeiten wie Zirkus und Schausteller, Aufsuchen von Bestellungen und Leistungen)
Benötigte Unterlagen bei Anzeigepflichtigem Gewerbe:
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung/-ummeldung/-abmeldung nach §14 GewO unmittelbar vor Beginn der Tätigkeit (bei persönlichem Erscheinen ist ein Vordruck i. d. R. nicht erforderlich, da die Daten sofort per Computer erfasst werden)
Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige
schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
bei juristischen Personen notariell beurkundeter Gründungsvertrag
Besonderheiten
Gaststättengewerbe: Anmeldung mindestens 4 Wochen vor Beginn der Tätigkeit
Bei Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank sind zusätzlich erforderlich: Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung in Steuersachen
Tätigkeiten im Handwerk: Eintragung laut Handwerksordnung (Handwerkskarte)
Vertrauensgewerbe (§ 38 GewO): Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Benötigte Unterlagen bei Erlaubnispflichtigem Gewerbe
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung nach §14 GewO unmittelbar vor Beginn der Tätigkeit (bei persönlichem Erscheinen ist ein Vordruck i. d. R. nicht erforderlich, da die Daten sofort per Computer erfasst werden)
Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige
schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
bei juristischen Personen notariell beurkundeter Gründungsvertrag
Erlaubnisantrag
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung in Steuersachen
teilweise Nachweis über fachliche Eignung (Sachkundenachweis, Weiterbildungsnachweis) oder Geeignetheit der Räume
teilweise Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Gebühren
Für die Gerwerbean- und -ummeldung, der Erteilung von Erlaubnissen bzw. der Reisegewerbekarte und für Auskünfte aus dem Gewerberegister, werden Gebühren nach der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft des Landes Brandenburg erhoben.
Gewerbeanmeldung: mindestens 36,60 € (für natürliche Personen), mindestens 66,00 € (für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter und erhöht sich um weitere 18,00 € je weiteren gesetzlichen Vertreter)
Gewerbeummeldung: 30,00 €
Gewerbeabmeldung: 12,00 €