Feuerwerk aus begründetem Anlass

Aus begründetem Anlass können Ausnahmen vom Verwendungsverbot nach § 23 der 1. Sprengverordnung erteilt werden. Hierzu ist eine schriftliche Antragstellung mit dem entsprechenden Formular im Bereich Ordnungsangelegenheiten erforderlich. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Formular:

Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald