Beantragung von Führungszeugnissen - Auskunft aus dem Bundeszentralregister

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz - BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de) ­- zu beantragen.

 

Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.

 

Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

 

Privatführungszeugnis

Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis wird auch als „Privatführungszeugnis“ bezeichnet und übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person.

 

Behördenführungszeugnis

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein „Behördenführungszeugnis“ und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Zur Beantragung ist der Verwendungszweck und die Adresse der Behörde vorzuweisen.

 

Erweitertes Führungszeugnis

Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein „Erweitertes Führungszeugnis“. Zur Beantragung ist die schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers vorzuweisen.

 

Europäisches Führungszeugnis

Personen mit einer oder mehreren Staatsangehörigkeiten eines anderen EU-Mitgliedstaates wird ein „Europäisches Führungszeugnis“ ausgestellt. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

 

Mitzubringen sind:
  • aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, …)

 

Gebühren:
  • 13,00 €

 

Die Gebühr ist bei Antragstellung bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

 

Bearbeitungsdauer
  • in der Regel 1 – 2 Wochen, in stark frequentierten Zeiten, kann es auch länger dauern


Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald