Zuzüge, Umzüge, Wegzüge
(An-, Um- und Abmeldungen)
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) an- bzw. ummelden!
Nur wer aus seiner Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden!
Mitzubringen sind:
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Bürgerbüro
Zimmer A 0.03
Telefon 03542 85-0
Fax 03542 85-501
Stadt Lübbenau/Spreewald
Bürgerbüro
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald