Fundsachen

Fundsachen aus Verkaufseinrichtungen

Sollte Ihnen in einer Verkaufseinrichtung der Stadt Lübbenau/Spreewald eine Brille, eine Uhr, eine Kette oder sogar ein Ring verloren gegangen sein, so melden Sie sich bitte auch im Fundbüro der Stadt. Sehr oft werden Fundgegenstände erst nach einer gewissen Zeit dem Fundbüro übergeben. Eine separate Auflistung erfolgt im Fundverzeichnis nicht immer zeitnah.

 

Bei verlorengegangenen Einzelschlüsseln bzw. Schlüsselbunden fragen Sie bitte direkt im Bürgerbüro nach, da diese Fundsachen hier nicht separat aufgelistet werden!

 

Die Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist (Spalte 4) beim Bürgerbüro der Stadt Lübbenau/Spreewald geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundsachen anderweitig verfügt.

 

Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald

 


Bekanntmachung der Fundsachen

 

lfd.Nr.BezeichnungFundmonatMeldefrist bis
21/2023Herrenfahrrad „MIFA“ 26“ silber06/202312/2023
23/2023Handy schwarz06/202312/2023
28/2023Kleine Tasche06/202312/2023
29/2023Smartphone Türkis08/202302/2024
33/2023Iphone 14 pro07/202301/2024
34/2023USB-Stick09/202303/2024
38/2023Damenfahrrad „FUNLIFE“ Rot09/202303/2024
40/2023Herrenfahrrad „RIXE“ Blau10/202304/2024
41/2023Damenfahrrad „MIFA“ braun metallic10/202304/2024
42/2023Damenfahrrad „Excelsior“ weinrot11/202305/2024
43/2023Herrenrad „MARIN“ silber11/202305/2024
44/2023USB-Stick11/202305/2024
45/2023Damenfahrrad  „Diamant“ 26-Zoll, braun-schwarz12/202306/2024
46/2023Apple Kopfhörer12/202306/2024
47/2023Handy blau12/202306/2024
02/2024Damenfahrrad, „Askania“, 26-Zoll Lila01/202407/2024
05/2024Handy schwarz01/202407/2024
06/2024Handy schwarz01/202407/2024
07/2024Damenfahrrad „BBF“ blau02/202408/2024

Herrenlose Katzen im Fundbüro

Im Fundbüro werden immer wieder Fundkatzen abgegeben, welche keinem Eigentümer mehr zuzuordnen sind. Diese müssen dann leider kostenpflichtig dem Tierheim zur weiteren Vermittlung übergeben werden. Sollten Sie einem dieser niedlichen Tiere ein neues Zuhause bieten wollen, so melden Sie sich umgehend im Fundbüro der Stadt Lübbenau/Spreewald unter Telefon 03542 85-0 oder auch im Ordnungsamt unter Telefon 03542 85-173.


Rechtliche Bewertung von Fundsachen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden. Der Finder kann nach erfolgter Anzeige bei der Behörde das Recht zum Erwerb der Fundsache anmelden. Ansonsten geht das Recht des Eigentums auf die Gemeinde des Fundortes über.

 

Weitere Auskünfte zum Fundrecht erhalten Sie im Bürgerbüro unter Telefon 03542 85-0


Fundfahrräder zur Ersatzteilgewinnung

Zeitweilig fallen Fundfahrräder im Fundbüro an, welche nicht mehr repariert bzw. veräußert werden können. Sollten Sie Interesse an einem "Ersatzteilspender" für Ihr Fahrrad haben, so melden Sie sich bitte im Bürgerbüro.