Corona: Festlegungen aus der Stadtverwaltung
Der Krisenstab im Lübbenauer Rathaus hat seit dem 16. März 2020 zahlreiche Festlegungen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus für die Stadt Lübbenau/Spreewald getroffen. Die Stabstelle arbeitet stets in enger Abstimmung mit den übergeordneten Behörden vom Landkreis und Land sowie den Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis und ruft zudem stetig Informationen zu diesem Thema aus zuverlässigen Quellen ab.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den in der Stadt Lübbenau/Spreewald getroffenen Entscheidungen bezüglich der Corona-Pandemie.
Links zu Artikeln mit weiterführenden Informationen:
- Kitabetrieb und Testpflicht, Hort(not)betreuung und Unterricht an Schulen
- Ab sofort gilt 3G-Nachweispflicht im Bürgerbüro und Rathaus - Besuch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
- Wirtschaftshilfe: Zusammenstellung relevanter Informationen und Unterstützungsangebote für Lübbenauer Unternehmen und Betriebe
Wichtige PDF-Dokumente zu Regelungen der Stadt:
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Coronaregelungen für den Freizeitsport in Lübbenau/Spreewald (Turnhallen, Gymnastikraum, Kegelhalle) (Stand 14.02.2022)
- Untersagung von Veranstaltungen in / und Nutzungen von städtischen Jugend- und Kultureinrichtungen (Stand 16.03.2020)