BannerbildAufnahme des Spielplatzes Schloss Lübbenau, Foto: Peter BeckerAufnahme im Lübbenauer Ortsteil Lehde, Foto: Peter BeckerBannerbildKolosseum in der Neustadt, Foto: Peter BeckerBannerbildBannerbildBischdorfer See, Foto: Peter BeckerBannerbildFeuerwehrhaus in Klein Radden, Foto: Peter Becker
 

Schiedsstelle der Stadt Lübbenau/Spreewald

Symbolfoto Schiedsperson - Pixabay

 

Lübbenau/Spreewald sucht Schiedsperson

Die Stadt Lübbenau/Spreewald sucht für die Besetzung des Schiedsamts- beziehungsweise Schiedsstellenbezirkes Nr. I (Stadtgebiet Lübbenau/Spreewald/Neustadtgebiet (links der Bahnstrecke Cottbus-Berlin), einschließlich der Ortsteile Krimnitz, Zerkwitz, Hindenberg, Groß Klessow mit dem Gemeindeteil Klein Klessow, Kittlitz mit den Gemeindeteilen Eisdorf, Lichtenau und Schönfeld und Groß Beuchow mit dem Gemeindeteil Klein Beuchow) Interessenten als Schiedsperson zur Übernahme dieses Ehrenamtes zum 01.08.2023.

Welche Aufgaben haben Schiedsleute?

Die Aufgaben umfassen unter der Anleitung eines Sachbearbeiters der Stadt Lübbenau/Spreewald, sowie des Amtsgerichts Lübben, die Schlichtung vorgerichtlicher Streitigkeiten. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, besteht die Aufgabe der Schiedspersonen insbesondere darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Wer kann Schiedsperson werden?

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes, kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die mindestens 25 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamts- bzw. Schiedsstellenbezirk wohnen.

 

Weitere Anforderungen an die Schiedsperson (Schiedsmann oder Schiedsfrau), wie Schreibgewandtheit, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung, sind wünschenswert und hilfreich.

Was erwartet Schiedsleute?

Die Schiedspersonen für dieses Amt werden unter anderem durch Schiedsamtsseminare und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.
Die Schiedsamtszeit beträgt 5 Jahre und die Schiedsperson wird nach Ausschreibungsende durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt und anschließend vom Amtsgericht Lübben als Schiedsperson berufen und verpflichtet.

Wird die Tätigkeit vergütet?

Die Tätigkeit wird entsprechend dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz- SchG) vergütet und entschädigt.

 

Sollten Sie an dieser bürgernahen vorgerichtlichen Streitschlichtung Interesse haben, so bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 30. April 2023 im Bereich Ordnungs-, Sozial- und Schulverwaltung, Kirchplatz 1, in 03222 Lübbenau/Spreewald.


Für vorhergehende Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unter der Telefonnummer 03542 85-170 oder 85-173 zur Verfügung.


Die Schiedsstellen in der Stadt Lübbenau/Spreewald

Die Schiedsstellen in der Stadt Lübbenau/Spreewald bieten den Einwohnern eine außergerichtliche Streitschlichtung in bestimmten Rechtsstreitigkeiten. Eine Schlichtung in zivilrechtlichen Angelegenheiten ist eine kostengünstige Alternative zu langwidrigen Gerichtsverfahren.


Die zwei Schiedsstellen der Stadt bieten eine monatliche Servicesprechstunde an, welche jeweils am vierten Montag im Monat in der Zeit von 15 bis 16 Uhr im Rathaus, Kirchplatz 1 stattfindet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Diese Sprechstunde kann für Fragen und Antragstellungen kostenfrei genutzt werden.

 

Für Fragen zur Nutzung der Schiedsstellen stehen auch das Bürgerbüro und das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten der Stadt Lübbenau/Spreewald zur Verfügung.

 

Aufgabenbereiche der Schiedsstelle

Aufgabe der Schiedsstelle ist eine gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten, u.a. bei

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und
  • Strafsachen

Die Schiedsstelle ist kein Schiedsgericht und zu keiner Entscheidung irgendeiner Art bestimmt. Der Grundgedanke ist eine Einigung durch Schlichtung der streitenden Parteien ohne das Einschalten eines Gerichtes.


Nicht zuständig ist die Schiedsstelle für Belange der freiwilligen Gerichtsbarkeit, d.h. bei Schuldverschreibungen aller Art, Anerkenntnisse, Bürgschaften, Hypotheken- und Grundschuldbestellungen, Abtretungserklärungen, Vollmachten, Quittungen und bei Verträgen.


Schiedsstelle nehmen keine Beglaubigungen von Urkunden vor, es sei denn es handelt sich um ein durch die Schiedsstelle selbst ausgestelltes Dokument.

Ansprechpartner der Schiedsstelle in der Stadt Lübbenau/Spreewald

Schiedsbezirk I:

Herr Pietsch

  • Stadtgebiet Lübbenau/Spreewald - Neustadt
  • einschließlich der Ortsteile Krimnitz u. Zerkwitz (links der Bahnstrecke Cottbus-Berlin)
  • Ortsteil Groß Klessow mit den Gemeindeteilen Klein Klessow und Redlitz
  • Ortsteil Hindenberg
  • Ortsteil Kittlitz mit den Gemeindeteilen Eisdorf, Lichtenau u. Schönfeld
  • Ortsteil Groß Beuchow mit dem Gemeindeteil Klein Beuchow

 

Schiedsbezirk II:

Herr Wepprich

  • Stadtgebiet Lübbenau/Spreewald - Altstadt
  • einschließlich dem Ortsteil Lehde (rechts der Bahnstrecke Cottbus-Berlin)
  • Ortsteil Bischdorf
  • Ortsteil Boblitz
  • Ortsteil Klein Radden mit dem Gemeindeteil Groß Radden
  • Ortsteil Leipe
  • Ortsteil Ragow
  • Ortsteil Groß Lübbenau

 

Telefon: 03542 85-0

Raum C 0.11

monatliche Servicesprechzeit: 4. Montag im Monat, 15 bis 16 Uhr


Das Schlichtungsverfahren

Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten des täglichen Lebens in Anspruch genommen werden. Die Verhandlungen erfolgen ausschließlich mündlich. Vor Inanspruchnahme der zuständigen Schiedsstelle sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Der Rechtsstreit darf nicht bei Gericht anhängig sein.
  • Der Antrag ist schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Schiedsperson aufzugeben.
  • Der Antrag oder das Antragsprotokoll muss Namen, Vornamen und Anschrift beider Parteien sowie eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes und die Unterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin beinhalten.
  • Zum ersten Verhandlungstermin ist das Personaldokument bei der Schiedsperson vorzulegen.
  • Jeder Antragsteller muss persönlich erscheinen und kann sich nicht durch eine zweite Person vertreten lassen. Auch nicht durch einen Anwalt.
  • Zuständig ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner wohnt.
  • Vor Verfahrensbeginn (d.h. mit der Antragstellung) sind dem Schiedsmann oder der Schiedsfrau die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen in Höhe von ca. 50,00 Euro durch den Antragsteller bzw. Antragstellerin nachweislich zu übergeben.
  • Jede streitende Partei darf einen Beistand (beratende Person, Rechtsanwalt) mitbringen.
  • Dieser Beistand ist nicht verhandlungsberechtigt (auch nicht mit Vollmacht).
  • Weitere Gebühren sind ggf. mit Beendigung des gebührenpflichtigen Geschäfts zu begleichen. Für erforderlich werdende Dolmetscher werden zusätzliche Kosten erhoben.

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9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

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Kontakt
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Telefon: 03542 85-0
Telefax: 03542 85-501
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