Kommunalwahlen

Am  9. Juni 2024 finden die allgemeinen Kommunalwahlen in Verbindung mit den Wahlen für das Europäische Parlament statt.

 

Es werden gewählt:

  • der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

  • die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald

  •  der Ortsbeirat im jeweiligen Ortsteil der Stadt Lübbenau/Spreewald.

Die Stadtverordnetenversammlung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Lübbenau/Spreewald. Die Zahl der zu wählenden Stadtverordneten beträgt 28, die Zahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder 50.

 

Hinweis:

Die Wahlvorschläge einschließlich Anlagen müssen der zuständigen Wahlleitung im Original vorliegen (§ 98 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlG i. V. m. §§ 28 und 28a BbgKWahlG und §§ 32 und 33 BbgKWahlV). 

Die elektronische Übermittlung des Wahlvorschlages stellt keine formgerechte Einreichung des Wahlvorschlages dar. Mit Blick auf die Regelung des § 98 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlG genügt die elektronische Übersendung des Wahlvorschlages daher nicht, um die Einreichungsfrist zu wahren.

 

Formulare für Wahlvorschlagsträger zur Kommunalwahl 2024 die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlich sind, stehen Ihnen zum Ausdrucken zur Verfügung.

 

 

 


 

Wahlergebnisse der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

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