Nutzung kommunaler Sportanlagen

Nutzungsverbot aller Sportplätze der Stadt Lübbenau/Spreewald  mit ihren 13 Ortsteilen bleibt weiterhin bestehen
 
In der vergangenen Woche hat das Land Brandenburg weitere Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie beschlossen. Gemäß Paragraf 6 der neuen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARSCoV-2-EindV) wurde festgelegt, dass Sportanlagen unter freiem Himmel für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ab dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Vorgaben zu Abstands- und Hygieneregeln wieder genutzt werden können.

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