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Neue Mietverträge für Garagenbesitzer ab 2024

Die Stadt Lübbenau/Spreewald beabsichtigt, das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Vermietung von Garagen in der Stadt Lübbenau/Spreewald künftig zu vereinheitlichen. Über die Jahrzehnte hinweg haben sich verschiedene Miet- und Pachtmodelle entwickelt, die die Betreuung und Instandhaltung der Garagen erschweren. Auch die rechtlichen Anforderungen (zum Beispiel durch die Einführung der Umsatzsteuerpflicht sowie Grundsteuerreform) haben sich mittlerweile verändert. Um auch in Zukunft einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Betrieb abzusichern wird die Vereinheitlichung der Mietverträge nun angestrebt.

In diesem Zusammenhang werden die Garagenflächen samt Garagen ab dem 1. Januar 2023 in den Eigenbetrieb „Lübbenauer Immobilienverwaltung“ übertragen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung am 24. April 2022 gefasst. Dies bietet den Vorteil, dass die Immobilien nachhaltiger bewirtschaftet werden können. Zudem hat die Stadt so perspektivisch Planungssicherheit bei möglichen Investitionen im Garagenbereich.

 

Gleichzeitig muss die Stadt Lübbenau/Spreewald ab dem 1. Januar 2023 Umsatzsteuer mit einem aktuellen Steuersatz i.H.v. 19 Prozent auf Miet-/ und Pachteinnahmen einschließlich Nebenkosten an das Finanzamt entrichten. Um den Garagennutzer/innen kurzfristig keine Mehrkosten zumuten zu müssen, trägt die Stadt Lübbenau/Spreewald die Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen für das Jahr 2023 komplett selbst. Für die Garagennutzer/innen entstehen damit für das kommende Jahr keine Veränderungen der Kosten.

Um die notwendigen vertragsrechtlichen Anpassungen vornehmen zu können, ist es allerdings unumgänglich, die bislang bestehenden Verträge zu beenden. Die entsprechenden Kündigungen der Mietverträge haben die Garagennutzer/innen im November erhalten.

 

Zeitgleich haben die Nutzer/innen allerdings die Möglichkeit, Neuverträge mit den angepassten Vertragsbestimmungen abzuschließen. Wichtig: Die bestehenden Mietverträge enden erst zum
31. Dezember 2023! Somit verbleibt den Garagennutzer/innen im kommenden Jahr genügend Zeit, über den möglichen Neuabschluss von Mietverträgen nachzudenken. Derzeitige Garagennutzer/innen haben dabei die Möglichkeit, nach Rücksprache und Abschluss eines neuen Mietvertrages die bisherige Garage weiter zu nutzen. Ein Umzug an einen anderen Standort ist damit nicht erforderlich.

 

Für den Abschluss eines neuen Mietvertrages müssen folgende Grundsätze erfüllt werden:

  • Interessenten dürfen keine offenen Forderungen gegenüber der Stadt Lübbenau/Spreewald aufweisen.
  • Für den Abschluss von Mietverträgen werden vorrangig Einwohner/innen der Stadt Lübbenau/Spreewald berücksichtigt. Auswärtige mit triftigem Grund (beispielsweise Arbeitsort in Lübbenau/Spreewald) können ebenfalls eine Garage mieten.
  • Es dürfen nicht mehr als drei Garagen gleichzeitig in Lübbenau/Spreewald gemietet werden.
  •  

Ein Muster des neuen Mietvertrages mit allen Rechten und Pflichten kann im Eingangsbereich des Rathauses eingesehen werden und steht Interessenten auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald zur Verfügung.

 

Hintergrund:

Im vergangenen Jahr hat die Stadt Lübbenau/Spreewald eine Bedarfsanalyse zur Bestimmung der tatsächlichen und künftigen Nutzung der Garagen durchgeführt. An der Befragung haben 1227 Personen teilgenommen. Ergänzend dazu wurden die einzelnen Garagenstandorte untersucht. Auf diesen Ergebnissen aufbauend wurde bereits mit der Entwicklung einer Garagenkonzeption begonnen, die unter anderem  auch im Rahmen der Stadtentwicklung künftig weiter fortgeschrieben wird.  

In einem Abstufungsplan sind die künftigen Mieten und Leistungen des Vermieters – aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Standorten – aufgelistet. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 09. November 2022

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