Lübbenau/Spreewald plant Übernahme von Dienstleistungen der Führerscheinbehörde

Frühester Start nach Abschluss der Bundestagswahlen 2021 möglich

 

Im Zuge einer möglichen Vereinbarung mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es in Lübbenau/Spreewald derzeit Überlegungen, zukünftig ausgewählte Dienstleistungen der Führerscheinbehörde zu übernehmen und somit die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen beispielsweise für die Ausstellung oder den Umtausch von Fahrerlaubnissen auch in der Spreewaldstadt anzubieten. Dies betreffe dann unter anderem Anträge

  • zur Ersterteilung der Fahrerlaubnis
  • zum Begleitenden Fahren mit 17
  • zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • zur Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • zur Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts (Pflichtumtausch) 
  • zur Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • zur Ausstellung/Verlängerung/Ersatz eines Fahrerqualifikationsnachweises (FQN)
  • zum Umtausch eines aktuellen EU-Kartenführerscheins
  • zur Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
  • für einen Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
  • für einen Internationalen Führerschein

 

Als Dienstleister für den Landkreis nach den Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung würde die Stadt dafür einen Pauschalbetrag je Antrag vom Landkreis erhalten. Aufgrund von personellen und strukturellen Herausforderungen innerhalb der Lübbenauer Verwaltung werde das Verfahren gegenwärtig geprüft und zeitnah eine Entscheidung getroffen. Das Bürgerbüro würde dieses erweiterte Serviceangebot allerdings frühestens nach Abschluss der Bundestagswahl 2021 und somit nicht vor Oktober dieses Jahres anbieten. Das bedeutet aber auch, dass gegenwärtig für den Landkreis keine Anträge für die Ausstellung oder den Umtausch von Fahrerlaubnissen sowie sonstige oben genannte Anträge in Lübbenau/Spreewald entgegengenommen oder gar bearbeitet werden.

 

Die Ausgabe der Führerscheine ist davon allerdings nicht berührt. Die ausgestellten Führerscheine können wie gewohnt im Bürgerbüro zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.

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Veröffentlichung

Do, 12. August 2021

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