Wasserentnahme aus Oberflächengewässern in OSL untersagt

Ab Samstag, den 26. Juni 2021, ist aufgrund der einsetzenden Niedrigwassersituation in Folge der anhaltend warmen und niederschlagsarmen Witterung im kompletten Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Wasserentnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Gebrauch untersagt. Die Regelungen gelten bis auf Widerruf und greifen für alle natürlich und künstlich entstandenen Oberflächengewässer, wie etwa Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche. 

 

Die Einschränkungen im Landkreis OSL gelten von 8 bis 20 Uhr für das Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree im Norden. Die Allgemeinverfügung dient dem Ziel, den bereits jetzt beanspruchten Wasserhaushalt der Spree nicht zusätzlich zu belasten und weitere Schäden infolge einer langanhaltenden Trockenheit so gering wie möglich zu halten.

 

Zusätzlich sind im Hinblick auf die trockene und warme Jahreszeit verstärkt Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern, etwa zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gießen, zu erwarten. Alle Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern sind nunmehr gefragt, einer weiteren Verschärfung der Situation entgegenzuwirken.

 

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde stichprobenartig kontrolliert. Auch die Kommunen, die Wasserschutzpolizei sowie die Wasser- und Bodenverbände sind entsprechend informiert und melden Verstöße. Diese können als Ordnungswidrigkeit in Extremfällen mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Veröffentlichung

Fr, 25. Juni 2021

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