Primarstufe startet im Wechselmodel / Hinweis Hortbetreuung

Ab dem 22.02.2021 wird der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen. Die Schulleitung legt dabei fest, ob ein wöchentlicher Wechsel je Gruppe oder ein Wechsel nach unterschiedlichen Wochentagen erfolgt. Auch ein Wechel im Schichtbetrieb (Vormittag/Nachmittag) ist möglich. An den Präsenztagen erhalten die Kinder auch Aufgaben, die sie an den Nichtpräsenztagen via Homeschooling erlernen müssen.

 

Der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes weiterhin untersagt, soweit in Schulen kein Präsenzunterricht stattfindet.

 

Alle Kinder, die bisher einen Anspruch auf Notbetreuung haben, werden weiterhin täglich, beziehungsweise nach Absprache mit der Hortleitung in der Einrichtung betreut. Eine Betreuung ist außerdem auch für Kinder, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, aber in der Schule aufgrund der Präsenzphase anwesend sind, möglich. Kinder, die im Homeschooling unterrichtet werden und keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, können die Einrichtung nicht besuchen.

 

Welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, gibt das Land in seiner aktuellen 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vor. Informationen dazu sowie die entsprechenden Formulare können unter folgedem Link nachgelesen werden: Corona: Weitere Informationen zu Schulen|Horte|Kitas.

 

Hinweis zum Tragen einer medizinischen Maske/FFP2-Maske bzw. Alltagsmaske

Gemäß der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 12.02.2021 ist zudem in der Schule/Hort das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske Pflicht. Dies betrifft sowohl die Unterrichtsräume, die Schul-/Hortgebäude und das Schul-/Hortgelände im Außenbereich. Eine Ausnahme bilden Kinder der Klassenstufen 1 bis 4, diese müssen im Außenbereich keine Maske tragen. Für Kinder unter 14 Jahren, sofern sie aufgrund der Passform keine entsprechende medizinische Maske tragen können, ist das Tragen einer Alltagsmaske verpflichtet.

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Veröffentlichung

Fr, 19. Februar 2021

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