Anpassung der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg

Auszug der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 26.02.2021

 

Ab Montag, 01.03.2021, können in Brandenburg Baumschulen, Gärtnereien und Floristikgeschäfte unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen Gartenfachmärkte auch für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Friseurbetriebe können ebenfalls ab Montag wieder öffnen. Das hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen beschlossen.

 

Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte: Sie dürfen öffnen, sofern ihre Verkaufsfläche überwiegend unter freiem Himmel liegt.

 

Baufachmärkte bleiben für den allgemeinen Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen, dürfen aber gärtnerische Waren auch an nicht gewerbliche Kunden verkaufen, sofern dafür der überwiegende Anteil der Verkaufsfläche im Freien liegt. Das bedeutet, dass zu Baufachmärkte gehörende Gartencenter im Freien vollständig öffnen dürfen; die Innenbereiche, in denen gärtnerische Waren angeboten werden, hingegen nur in begrenztem Umfang.

 

Blumenläden können regulär öffnen, sofern mehr als 50 Prozent ihrer Verkaufsflächen sich unter freiem Himmel befinden.

 

Betreiber der Verkaufsstellen haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen sicherstellen. Alle Kunden müssen eine medizinische Maske tragen, alle weiteren Personen (insbesondere das Personal) eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Verkaufsstellen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze. Außerdem muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.

 

Friseurbetriebe: Sie müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen außerhalb der Dienstleistungserbringung sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen sicherstellen. Kunden müssen eine medizinische Maske tragen, Friseure eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Personendaten der Kunden müssen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Außerdem muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie am Ende der Meldung unter der Rubrik Downloads.

 


 

Die derzeitige Eindämmungsverordnung des Landes gilt bis zum 7. März 2021. Das Kabinett des Landes Brandenburg hatte sich in der letzten Februarwoche mit den Perspektiven der Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg befasst und mögliche Szenarien für Öffnungsschritte erörtert. Die Ergebnisse sollen in die laufenden Bund-Länder-Abstimmungen zur Vorbereitung der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 03.03.2021 eingebracht werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung „Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg“ der Staatskanzlei Brandenburg vom 23.02.2021 ebenfalls am Ende der Meldung unter der Rubrik Downloads.

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Veröffentlichung

Fr, 26. Februar 2021

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