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Kitas in OSL geöffnet / Unterricht weiter auf Distanz / Notbetreuungsanträge aktualisiert

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat seine bis zum 14.02.2021 bestehende Allgemeinverfügung nicht verlängert. Somit gelten seit dem 15.02.2021 im Landkreis OSL ausschließlich die Regelungen der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12.02.2021). Die Verordnung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu finden (externer Link: www.osl-online.de).

 

Seit Montag, 15. Februar 2021, ist die Schließung der Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis OSL aufgehoben. Auch wenn seit diesem Tag der Regelbetrieb in den Kitas erfolgen kann, werden Eltern gebeten, nach Möglichkeit ihre Kinder selbst zu Hause zu betreuen und einen Beitrag zur Entlastung der Kitas zu leisten. Trotz rückläufiger Inzidenz und umfangreichen Rahmenplänen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen lässt sich ein Infektionsrisiko nicht komplett ausschließen.

 

Seit dem 15.02.2021 gelten für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuungsangebote die Regelungen aus der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. In dieser regelt das Land unter anderem auch die Untersagung bzw. den Betrieb von Horteinrichtungen. Ob und wann diese öffnen, gibt somit das Land vor.

 


Informationen zu den Elternbeiträgen ab Februar 2021

 

Ab Februar ist es möglich, eine schriftliche Erklärung abzugeben, um eine teilweise oder vollständige Erstattung der Elternbeiträge zu erhalten. Welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen und welcher Antrag notwendig und wo dieser abzugeben ist, erfahren Sie unter dem nachstehenden Link: Corona: Informationen zu Schulen|Horte|Kitas

 


Unterricht weiter auf Distanz, nur mit wenigen Ausnahmen - Notbetreuung in Horten und Schulen regelt die 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

 

Vorerst bis 21. Februar 2021 werden alle Schüler, mit nur wenigen Ausnahmen, ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen zu Hause unter Anleitung durch die Lehrkräfte. Das gilt vorbehaltlich den Regelungen in der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

 

Für Schulkinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe findet weiter eine Notbetreuung an der Schule und im Hort statt, in Ausnahmefällen auch für 5 und 6.

 

Der Landkreis-Oberspreewald-Lausitz hat die Anträge auf Notbetreuung für den schulischen Bereich für die Zeit ab dem 15.02.2021 gemäß der aktuellen 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung überarbeitet. Beachten Sie auch, dass Anträge, welche bisher auf Grundlage der Ein-Elternteil-Regelung genehmigt wurden, erneut geprüft werden müssen. Die Anträge und weitere Informationen finden Sie hier: Corona: Informationen zu Schulen|Horte|Kitas.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 16. Februar 2021

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