Bürgerbüro- und Rathausbesuche nur noch mit medizinischer Gesichtsmaske möglich

Für Termine im Bürgerbüro und Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald gilt ein neuer Standard bezüglich der Mund-Nasen-Bedeckung. Ab sofort müssen die Besucher während ihres Aufenthalts sowie bei ihrer persönlichen Vorsprache mindestens eine medizinische Einweg-OP-Maske tragen. Mit dieser Vorgabe reagiert die Stadt Lübbenau/Spreewald auf die jüngsten Beschlüsse von Bund und Länder zur Pandemie-Bekämpfung.


Wegen der höheren Schutzwirkung gegenüber den Alltagsmasken sind medizinische Masken bereits seit Samstag, dem 23. Januar 2021, auch im öffentlichen Personennahverkehr und in allen Verkaufsstellen des Einzelhandels verpflichtend zu tragen. Dies gilt natürlich insofern dem keine schriftlich vom Arzt attestierten, gesundheitlichen Beschwerden entgegenstehen. Auch Kinder sind bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von der Tragepflicht ausgenommen.


Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung von medizinischen Masken oder Atemschutzmasken ohne Ausatemventil angeraten.


Zusätzlich sind im Verwaltungsgebäude die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist zudem der Zugang zum Gebäude untersagt.

 

Sitzung des Hauptausschusses erfordert ebenfalls mindestens das Tragen einer medizinischen Maske


Am morgigen Mittwoch, 27. Januar 2021, findet ab 17:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Lübbenau/Spreewald im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Auch hier gilt die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie für die Besucher die Pflicht, mindestens eine medizinische Einwegmaske – auch während der gesamten Sitzungszeit – zu tragen.


Der Zutritt in das Rathaus wird zudem nur Personen gestattet, die keinerlei grippeähnliche Symptome aufweisen und die bereit sind, dass folgende Daten vor Beginn der Sitzung in die Anwesenheitsliste aufgenommen werden: „Vorname“, „Familienname“ und „Telefonnummer oder E-Mail-Adresse“.

Die Anwesenheitsliste wird für die Dauer von vier Wochen nach Ende der öffentlichen Sitzung im Büro der Stadtverordnetenversammlung aufbewahrt. Auf Verlangen wird diese Liste dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ausgehändigt. Nach Ablauf der Frist wird die Anwesenheitsliste vernichtet.

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Veröffentlichung

Di, 26. Januar 2021

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