Aussetzung der Elternbeiträge für Januar – so regelt es die Stadt in den städtischen Einrichtungen

Nach Abstimmung im Krisenstab des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen wurde sich in unserem Landkreis darauf verständigt, dass Eltern, die aufgrund der Schließung der Kindertagesbetreuung im Monat Januar den gesamten Monat über keine Leistung in Anspruch nehmen können, für diesen Monat keinen Elternbeitrag zahlen müssen. Die öffentlichen und freien Träger der Einrichtungen sollen demnach die Beitragszahlung für den Monat Januar entsprechend aussetzen.


In Lübbenau/Spreewald erfolgt seitens der Verwaltung die Abbuchung der Elternbeiträge für die städtischen Kindertagesstätten und den Hort immer zum Anfang des Monats für den laufenden Monat. Somit wurde der Elternbeitrag für den Monat Januar 2021 bereits von allen Eltern gezahlt, unabhängig davon, ob diese ihr Kind zu Hause betreuen oder in der Notbetreuung haben.


Die Stadt hat deshalb beschlossen, die Elternbeiträge für den Monat Februar auszusetzen. Dies betrifft jedoch nur die Elternbeiträge der Eltern, deren Kinder über den gesamten Mo-nat Januar keine Notbetreuung in der Kita oder dem Hort in Anspruch genommen haben. Diese Vorgehensweise erspart den zeitlichen und personellen Aufwand einer Rückbuchung der Januarbeiträge.  


Sollte eine Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen über den Monat Januar hinaus erfolgen, wird der Sachverhalt erneut beraten und geprüft sowie darüber informiert.

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Veröffentlichung

Do, 14. Januar 2021

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