Allgemeinverfügung: OSL verlängert mit geringen Anpassungen seine Schutzmaßnahmen

Auszug der Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 13.01.2020

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verlängert mit der 3. Allgemeinverfügung seine zusätzlichen Schutzmaßnahmen – mit geringen Anpassungen - bis zum 31. Januar 2021. Damit gelten auch in den nächsten zwei Wochen weiterhin in einzelnen Punkten schärfere Corona-Schutzmaßnahmen als das Land Brandenburg sie in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung vom 8. Januar vorsieht. Die angepasste Allgemeinverfügung veröffentlicht der Landkreis unter www.osl-online.de/bekanntmachungen sowie unter dem Punkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“. Sie tritt am 14. Januar in Kraft.

 

Mit der Allgemeinverfügung wird u.a. die nächtliche Ausgangsbeschränkung der bisherigen Eindämmungsverordnung des Landes fortgeführt. Die Kindertagesbetreuung findet weiterhin nur als Notbetreuung statt. Der Präsenzunterricht bleibt – auch an der Volkshochschule, den Musikschulen und Angeboten der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbarer Angebote - weiter untersagt. Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen und Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr.

 

Neben den Schutzmaßnahmen des Landkreises aus der Allgemeinverfügung gelten die übrigen Bestimmungen der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes fort.

 

Auf der Internetseite des Landkreises können stets alle geltenden Corona-Regelungen aus der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes sowie die Verschärfungen aus der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises nachgelesen werden. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kostenfreien Corona-Hotline als Ansprechpartner bereit: 0800 870 1100, Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa-So 10-14 Uhr. 

 

Kindertagesbetreuung 

Die Kindertagesbetreuung in OSL bleibt (bis auf die Notbetreuung) bis 31. Januar weiter untersagt. Die anspruchsberechtigten Berufsgruppen sind auf dem Antragsformular für Notbetreuung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz ersichtlich. Neu hinzu gekommen ist die Steuerrechtspflege. Die Regelung aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg für die Alleinerziehenden ab 18. Januar findet im Landkreis keine Anwendung.  

 

Präsenzunterricht weiter untersagt / neu in OSL: Ausnahme für Abschlussklassen

Der Präsenzunterricht ist mittlerweile auch durch das Land Brandenburg weitestgehend untersagt. Ausgenommen hiervon sind u.a. Abschlussklassen (Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, OSZ sowie Schulen des 2. Bildungsweges.) Abschlussklassen können mit der aktuellen Allgemeinverfügung auch im Landkreis OSL ab Montag, dem 18. Januar, in reduzierter Klassenstärke am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Fortführung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung

Der Landkreis OSL führt die mit der aktuellen Eindämmungsverordnung abgeschaffte nächtliche Ausgangsbeschränkung des Landes fort. In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den Fällen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 und 12 der 4. Eindämmungsverordnung des Landes sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig. Somit gelten in OSL in dieser Zeit unter anderen das Ausüben von Sport und die Bewegung an der frischen Luft nicht als triftiger Grund zum Aufenthalt im öffentlichen Raum.

 

Versammlungen und Veranstaltungen

Versammlungen bleiben im Landkreis OSL aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen weiterhin untersagt. Hochzeiten und Bestattungen dürfen weiterhin nur im engsten Familienkreis stattfinden, wobei auch bei der Durchführung unter freiem Himmel die Anzahl der beteiligten Angehörigen 10 Personen nicht überschreiten darf.

Alle weiteren Veranstaltungen im Sinne der §§ 6 und 7 Abs. 1 und 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV bleiben untersagt. Dies gilt weiterhin auch für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen.

 

Busse verkehren ab 18. Januar wieder regulär

Ab Montag, 18. Januar 2021, verkehren die Busse im Landkreis OSL auf den Regionallinien wieder nach dem regulären Schulfahrplan. Der Wochenendverkehr, der zuletzt ausgesetzt war, wird ab dem 23. Januar wieder angeboten. Hintergrund ist die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes für Abschlussklassen. Der Fahrscheinverkauf in den Bussen ist weiterhin nicht möglich. Diese und weitere Informationen können unter dem externen Link www.vgosl.de/Aktuelles eingesehen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragt werden.

 

Regelung zur Zahlung von Elternbeiträgen

Die Kindertagesbetreuung (mit Ausnahme der Notbetreuung) bleibt im Landkreis weiterhin untersagt. Eltern, die aufgrund des Verbotes des Betriebes der Kindertagesbetreuung im Monat Januar den gesamten Monat über keine Leistung in Anspruch nehmen können, müssen für diesen Monat keinen Elternbeitrag zahlen. Die öffentlichen und freien Träger der Einrichtungen setzen die Beitragszahlung für den Monat Januar entsprechend aus. Die Stadt Lübbenau/Spreewald gibt zu diesem Thema eine gesonderte Pressemitteilung am 14.01.2021 heraus, wie sie die Aussetzung der Elternbeiträge im Nachhinein regelt. Bitte beachten Sie dazu die Informationen unter Corona: Informationen zu Schulen|Horte|Kitas.

 

Corona-Schutzimpfung: Antworten auf Fragen unter 116 117

Aktuell erreichen die Kreisverwaltung als auch die Verwaltungen der Kommunen vermehrt Anfragen rund um das Thema Vergabe von Impfterminen. Hierfür sind die Verwaltungen jedoch nicht der richtige Ansprechpartner. Termine für eine COVID-19 Impfung in einem Impfzentrum werden in Brandenburg ausschließlich unter der Rufnummer 116 117 vergeben – und aktuell nur für die priorisierten Personengruppen. Eine Terminvergabe ist derzeit für die Impfzentren Potsdam, Cottbus und Schönefeld möglich. In der zweiten Stufe sollen in Brandenburg zeitnah neun weitere Impfzentren errichtet werden.

Impfungen werden in Brandenburg auf drei Wegen angeboten: In Krankenhäusern wird das dortige Personal geimpft. Mobile Impfteams impfen in stationären Pflegeeinrichtungen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegepersonal. In Impfzentren werden über 80-Jährige sowie alle anderen impfberechtigten Personen geimpft. Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser Internetseite veröffentlicht: www.brandenburg-impft.de (externer Link).

 

Land erlässt neue Quarantäneverordnung

Siehe hierzu die Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg "Gemeinsam gegen Corona: Kabinett beschließt neue Quarantäneverordnung mit Testpflicht für Einreisende und Reiserückkehrer "vom Dienstag, 12. Januar 2021 (externer Link).. Die neue Verordnung tritt am 13.01.2021 in Kraft und gilt zunächst bis Ende des Monats. Der vollständige Verordnungstext wird zeitnah unter diesem Link verfügbar sein: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/verordnungen/ (externer Link).

 

Ausfürlichere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 13.01.2020 (externer Link).

 

Lesefassung und Schaubild zu den aktuellen Coronaregeln in OSL

Der Landkreis hat zum besseren Verständnis der aktuell geltenden Regeln eine Lesefassung der Brandenburger Eindämmungsverordnung und der Allgemeinverfügung im LK OSL herausgegeben. Diese enhält alle Regelungen inklusive Änderungen übersichtlich in einem Dokument zusammengefasst. Ebenfalls sehr hilfreich, ist das Schaubild, was gilt aktuell in OSL, das die wichtigsten Punkte enthält. Beides ist online zu finden auf https://www.osl-online.de/seite/447426/informationen-zum-coronavirus.html , Reiter „Was gilt aktuell im Landkreis Oberspreewald-Lausitz?“.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 13. Januar 2021

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen