Neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg mit neuer Kostenordnung

Der Fachbereich Finanzen informiert: 

Neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg mit neuer Kostenordnung

Zum 15. September 2025 ist die neue Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg in Kraft getreten. Die neuen Regelungen enthalten deutliche Gebührenänderungen. Damit fallen u. a. höhere Vollstreckungsgebühren für verspätete Zahlungen, z. B. bei Steuern, Gebühren oder Bußgeldern, an. 

 

Grundgebühr (neu)

Für die Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung von Geldforderungen wird eine einmalige Grundgebühr erhoben, die sich nach der 

Höhe der beizutreibenden Forderung richtet. Sie beträgt 50,00 € (bisher 31,00 €) und höchstens 140,00 € (bisher 100,00 €).

 

Pfändungsgebühr

Die Pfändungsgebühr wird erhoben für die Pfändung von beweglichen Sachen, Forderungen und von anderen Vermögensrechten. Die Pfändungsgebühr richtet sich nach der Höhe der beizutreibenden Geldforderung. Sie beträgt 22,00 € (bisher 10,50 €) und höchstens 160,00 € (bisher kein Höchstbetrag).

 

Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie unter:

            www.bravors.brandenburg.de

 

Um zusätzliche Kosten für Mahnung und Vollstreckung zu vermeiden, überprüfen Sie bitte die Fälligkeiten von Steuern, Gebühren und Beiträgen und weisen Sie diese fristgemäß zur Zahlung an. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung fälliger Beträge zu erteilen. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Lübbenau/Spreewald
Di, 07. Oktober 2025

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