Wichtige Änderungen für die Beantragung von Pass- und Personalausweisen ab 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Pass- und Personalausweisbehörden nur noch digital erstellte Passfotos für die Beantragung von Pass- und Personalausweisen annehmen. Diese müssen über einen zertifizierten Fotografen oder externen Dienstleister direkt digital erstellt und für die Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Die Möglichkeit, ausgedruckte biometrische Passfotos oder gescannte Bilder einzureichen, besteht nur noch bis zum 30. April 2025 und ist künftig nicht mehr zugelassen.
Um eine schnelle und reibungslose Erstellung Ihrer Pass- und Personalausweise zukünftig gewehrleisten zu können, wird das Rathaus Lübbenau/Spreewald mit einem speziellen Fotoerfassungsgerät, welches von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wird, ausgestattet. Die Passbilder können direkt vor Ort erstellt und in den Antragsprozess eingebunden werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wann die Auslieferung dieses Gerätes erfolgen kann. Über den laufenden Prozess wird die Stadt Lübbenau/Spreewald regelmäßig informieren.
Was bedeutet das für unsere Bürgerinnen und Bürger?
Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig.
Bis zur Auslieferung des Fotoerfassungsgerätes müssen die Bürgerinnen und Bürger auf einen zertifizierten Anbieter zurückgreifen. Nächste Anlaufstelle ist der Drogeriemarkt DM in Kolkwitz.
Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, Reisepässe und Personalausweise frühzeitig zu beantragen.
Übergangsfrist
Bis einschließlich 30. April 2025 können weiterhin biometrische Passbilder in Papierform eingereicht werden.
Sollten Sie in den nächsten Monaten einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um eventuelle Verzögerungen mit der Fotoerstellung zu vermeiden.
Terminvereinbarung
Nutzen Sie für Ihre Antragstellung auch die Online-Terminvergabe der Stadt Lübbenau/Spreewald.
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