Anmeldeverfahren in Bezug auf den Schulbesuch in einer Lübbenauer Grundschule für das Schuljahr 2023/2024
Werte Eltern,
gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BdgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01.08.2023 die Schulpflicht und Sie sind verpflichtet Ihr Kind anzumelden. Es sind auch die Kinder anzumelden, die im Schuljahr 2022/2023 zurückgestellt wurden. Auf Antrag der Eltern können Kinder vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie zwischen dem 01.10.2023 und 31.12.2023 bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach dem 31.12.2023 jedoch vor dem 01.08.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben (§ 37 Abs.4 BbgSchulG).
Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtiges Kind an der für Sie zuständigen Grundschule anzumelden und persönlich vorzustellen. Die Geburtsurkunde sowie die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung und ein Negativzeugnis (nur bei alleinigem Sorgerecht) müssen zu diesem Termin vorgelegt werden. Sollte Ihr Kind von der Teilnahme am Verfahren befreit sein, ist der entsprechende Nachweis mitzubringen.
Die Anmeldeformulare sind über die Kindertagesstätten, die unten genannten Schulen, die Schulverwaltung der Stadt Lübbenau/Spreewald oder als nachstehender Download erhältlich.
Notwendige Unterlagen
- Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren
- Geburtsurkunde
- Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
- Negativzeugnis (nur bei alleinigem Sorgerecht)
- Sollte Ihr Kind von der Teilnahme am Verfahren befreit sein, ist der entsprechende Nachweis mitzubringen.
Formulare und Satzungen:
- Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren - Die Anmeldeformulare sind außerdem über die Kindertagesstätten, die unten genannten Schulen sowie die Schulverwaltung der Stadt Lübbenau/Spreewald erhältlich.
- Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule (bei der zuständigen Schule einzureichen)
- Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch (bei der zuständigen Schule einzureichen)
- Schulbezirkssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald (Hier finden Sie auch die zuständige Schule für Ihr Kind.)
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Schul- und Sportverwaltung
Zimmer B 1.24
Telefon (03542) 85-312
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
Schul- und Sportverwaltung
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Welche Schule ist für mein Kind zuständig?
Die Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach der Schulbezirkssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald. Das Überschneidungsgebiet wird im Schuljahr 2023/2024 komplett der Werner-Seelenbinder-Grundschule zugeordnet.
Anmeldetermine in den Lübbenauer Grundschulen, für das Schuljahr 2023/2024
Werner-Seelenbinder-Grundschule
Dienstag, 07.02.2023
Dienstag, 14.02.2023
Dienstag, 21.02.2023
jeweils ab 13.45 Uhr
Bitte nur nach telefonischer Terminabsprache!
Traugott-Hirschberger-Grundschule
Mittwoch, 18.01.2023
Donnerstag, 19.01.2023
Termine bitte vorab auf der Homepage der Schule buchen!
www.traugott-hirschberger-grundschule.de - Buchung ab 01.12.2022 möglich!
Jenaplanhaus
Dienstag, 10.01.2023 von 8.00 bis 14.00 Uhr
Mittwoch, 11.01.2023 von 12.00 bis 17.00 Uhr
Die Terminvergabe erfolgt durch die Schulleitung und wird vorab schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt!