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Ansprechpartner
Frau Demme
Telefon: 03542 85-217steuern(at)luebbenau-spreewald.de
Frau M. Molnar
Telefon: 03542 85-216steuern(at)luebbenau-spreewald.de
Grundsteuer
Das Grundsteuergesetz (GrStG) ermächtigt die Gemeinden und Städte auf die in ihrem Gebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben.
- Grundsteuer A: landwirtschaftliche Flächen
- Grundsteuer B: bebaute und unbebaute Grundstücke
Arten für bebaute Grundstücke:
- Garagen
- Gärten
- private Grundstücke
- Geschäftsgrundstücke
Errechnung der Grundsteuer:
- die Grundstücke werden vom zuständigen Finanzamt bewertet
- das Finanzamt schickt den Steuermessbescheid mit dem resultierenden Messbetrag an die zuständige Kommune und den Grundstückseigentümer
- die von der Stadt errechnete Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages des Finanzamtes und des aktuellen Hebesatzes der Kommune (aktuelle Haushaltssatzung siehe unter Ortsrecht)
Fälligkeit der Grundsteuer:
- die Festzetzung der Grundsteuer erfolgt durch Bescheid für ein Kalenderjahr
- vierteljährlich fällig (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) oder jährlich (01.07.)