Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Offenlegung Bebauungsplan 05/1/21 „IGG Am Spreewalddreieck - Bereich Süd“
Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplan Nr. 05/1/21 „IGG Am Spreewalddreieck - Bereich Süd“ der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in Ihrer Sitzung am 24.04.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 05/1/21 „IGG Am Spreewalddreieck – Bereich Süd“ beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlicher Festsetzung (Teil B) und seine Begründung haben den Stand 19. Februar 2024. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung (Stand 19. Februar 2024) aufgestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Reaktivierung und Neustrukturierung der brachliegenden Flächen im südlichen Teil des Industriegebietes, um Bauland für industrielle Neuansiedlungen zu schaffen. Des Weiteren sollen die städtebaulichen Missstände und Altlasten beseitigt werden und eine Neustrukturierung der Verkehrsflächen sowie Regenentwässerungsanlagen erfolgen.
Der von der Planung betroffene Bereich hat eine Größe von ca. 48,5 ha. Es handelt sich hierbei um den südlichen Teil des ehemaligen Kraftwerksgeländes, der zwischen dem Bereich von Kaufland Logistic und der Autobahn 15 gelegen ist.
Das Gelände besteht derzeit neben einer großen Logistikhalle im Wesentlichen aus Gleisanlagen, einem großen Bahndamm, zwei großen ehemaligen Kohlebunkern (befinden sich derzeit im Abbruch) und einer Vielzahl von technischen Altanlagen des ehemaligen Kraftwerksstandorts, sowie einem Schlammauflandebecken am südöstlichen Rand des Plangebietes.
Geltungsbereich rot markiert
Folgende Flurstücke der Gemarkung Groß Klessow sind vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst:
Flur
Flurstück
vollständig
anteilig
Fläche in m²
1
25/16
x
921
1
191
x
7.354
1
202
x
15.324
1
222
x
719
1
223
x
2.548
1
339
x
16.367
1
340
x
27.849
1
504
x
23.436
1
505
x
141.583
1
510
x
1.045
1
537
x
122.736
1
600
x
6.123
1
601
x
75.199
1
602
x
215
1
603
x
37.784
Aus dem Plangebiet herausgenommen, wurde die Kleingartenanlage „An der Dobra“ zwischen der Dobra, der BAB 15 und der Eisenbahntrasse. Zusätzlich wurde nunmehr das Flurstück 223 (Sigmund-Bergmann-Straße), Flur 1 der Gemarkung Groß Klessow in den Bebauungsplan aufgenommen.
Von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Planung sind folgende Flurstücke betroffen:
Maß.- Nr.
Bezeichnung
Flurstück(e)
Gemarkung, Flur
Größe in ha
Maßnahme(n)
Maßnahmen Stadt Lübbenau
A1
Rückbau Garagen Zerkwitz
65 tw, 858, 856, 500 tw
Zerkwitz
Flur 2
0,52
Entsiegelung durch Rückbau
A2
Rückbau Bungalows Hindenberg
23/2 tw, 23/3 tw
Hindenberg Flur 3
0,10
Entsiegelung durch Rückbau
A3
Windschutzpflanzung 1
104
Klein Radden
Flur 2
0,52
Anpflanzung Gehölzreihe zum Schutz vor Erosion
A4
Windschutzpflanzung 2
182
Klein Radden
Flur 3
0,20
Anpflanzung Gehölzreihe zum Schutz vor Erosion
A5.1
Aufforstung Ackerfläche
117
Kittlitz Flur 4
5,38
Aufforstung einer Ackerfläche zu einem Laubmischwald
(abzgl. 2.600 m² aufgrund ABP „Seese-West“)
A5.2
Aufforstung Ackerfläche
1 tw
Hindenberg Flur 5
7,24
Aufforstung einer Ackerfläche zu einem Laubmischwald
A10
extensives Grünland / Habitatflächen der Zauneidechse
Wiederanlage Horstacker und Streuobstwiese am Erlenhorst
30 tw
Lübbenau, Flur 3
0,24
Wiederanlage Horstacker und Anlage einer Streuobstwiese
A8
Feuchtwiese südlich Dorotheengraben / Kreuzgraben
9/1 tw, 10 tw,
12 tw, 13, 14, 15,
Lübbenau, Flur 3
5,23
Entwicklung einer Feuchtwiese durch (Wiedervernässung) und Offenhaltung zur Verhinderung von Sukzession
A9
Dorotheengraben / Kreuzgraben
162/3,
163, 164,
165, 166,
167, 169, 254 tw, 255 tw, 256 tw
Lübbenau, Flur 10
7,77
Entwicklung einer Feuchtwiese durch (Wiedervernässung) und Offenhaltung zur Verhinderung von Sukzession
Summe
32,9
ha
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes (Tabelle 1) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Tabelle 2 ):
Hier einige Hinweise hinsichtlich der Umweltbelange, die im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft wurden:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
finden sich in Tabelle 1 Unterlage 03 Umweltbericht und Unterlage 05.8 Bericht Altlastensituation IFG, 25.08.2023 sowie in den Stellungnahmen des Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 19.12.2023; LMBV, 05.12.2023; Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, 15.01.2024; Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“, 15.11.2023; Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), 22.01.2024 und LEAG, 17.01.2024
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Trinkwasser, Löschwasser Bewirtschaftungsregeln/ Ziele und Bewertungen bezüglich EU-Wasserrahmenrichtlinie, Gewässerrandstreifen, Wasserwirtschaftlichen Anlagen, bergbaubedingten Grundwasserabsenkungsbereichen und des Grundwasserwiederanstiegs, Geltungsbereiches des Abschlussbetriebsplanes Tagebau Seese-West der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) für Ausgleichsmaßnahme A5, für den noch Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Vorkommen von Altlasten, Status der Altlastensanierung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Bodengeologie bei Ausgleichsmaßnahmen A6, A7, A8 und A9
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen des Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 19.12.2023 und Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), 22.01.2024.
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Überschwemmungsbereiche, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht
es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht; Unterlage 05.5 Bestandsplan Biotope; Unterlage 05.7 tabellarische Übersicht Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen sowie Tabelle 2, Unterlage 04 Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 19.12.2023, Untere Naturschutzbehörde und Unterlage 19 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, 14.12.2023 sowie Unterlage 02 Landesbetrieb Forst Brandenburg, 20.12.2023
es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Wald, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vermeidungs- Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen, Kleingartenanlage
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht; Unterlage 05.6.1 Artenschutzfachbeitrag und 05.6.2 Anlagen AFB Formblätter sowie tabellarische Übersicht Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen sowie Tabelle 2, Unterlage 04 Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 19.12.2023, Untere Naturschutzbehörde und Unterlage 19 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, 14.12.2023
es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fledermäuse, Amphibien und Reptilien (Zauneidechse), NATURA 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht; Unterlage 5.8 Bericht Altlastensituation IFG, 25.08.2023 und Unterlage 5.9 Schallgutachten IDU, 29.02.2024 sowie Tabelle 2 Unterlage 19 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, 14.12.2023 und Unterlage 28 Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), 22.01.2024
es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen, Radonschutz, Öffentlichen Personennahverkehr, Rad- und fußläufige Anbindung, Verkehrsaufkommen, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
finden sich in Tabelle 1 Unterlage 03 Umweltbericht sowie Tabelle 2 Unterlage 19 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, 14.12.2023 und Unterlage 28 Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), 22.01.2024
es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Kleingartenanlage, Auswirkungen des Planvorhabens
Die Unterlagen sind im Zeitraum vom 13.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 hier auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald einsehbar.
Des Weiteren sind die Unterlagen ebenfalls auch im Beteiligungsportal des Landes Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/igg-am-spreewalddreieck-bereich-sued einsehbar.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Unterlagen
während der Zeiten Montag/Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer
B 2.44 einzusehen.
Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristig ändern (z.B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich. Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum Bereich Stadtplanung auf unter Tel.: 03542 85 431 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Während des genannten Zeitraumes ist es möglich Äußerungen und Stellungnahmen zur Planung/zu den Unterlagen abzugeben. Diese sind vorzugsweise per Mail an zu richten, schriftlich per Post an das Rathaus zu senden oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.