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Zur Abrechnung des Kurbeitrages II. Quartal 2010
Vom Bereich Finanzwirtschaft/ Steuern
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Vermieter ein Gästeverzeichnis zu führen hat, welches er zur Abrechnung gegenüber der Stadt vorzulegen hat. Diese erfolgt quartalsmäßig bis zum 10. des Folgemonats. Nutzt ein Vermieter kein Gästeverzeichnis, erfolgt die Abrechnung anhand der monatlich abzugebenden gelben Durchschläge der GästeCard.
Vermietern, die fristgerecht den Kurbeitrag bei der Stadt Lübbenau/Spreewald abrechnen und ihn bis zu diesem Termin überweisen oder eine Einzugsermächtigung erteilen bzw. erteilt haben, werden 3 % vom Abrechnungsbetrag gutgeschrieben.
Konto: Stadt Lübbenau/Spreewald Stadt Lübbenau/Spreewald
Kontonr.: 30 411 000 10 765 066
BLZ: 180 550 00 Sparkasse Niederlausitz 180 926 84 Spreewaldbank eG
Zahlungsgrund: Kurbeitrag „Kassenzeichen“ Kurbeitrag „Kassenzeichen“
Der Kurbeitrag für das II. Quartal 2010 ist bis spätestens zum 10.07.2010 bei der Stadt Lübbenau/Spreewald, Bereich Finanzwirtschaft/ Steuern, abzurechnen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, Tel. 03542/ 85-238 und bei der Spreewald-Touristinformation, Ehm-Welk-Straße 15, Tel. 03542/ 3668.
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