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17.5.2012 : 18:46 : +0200

Ansprechpartner

Bereichsleiter
Herr O. Pietsch
Telefon: 03542/850

Sachbearbeiter
Frau J. Kühnel
Frau C. Schaffrek
Frau E. Schnabel
Frau H. Thun
Telefon: 03542/850
Fax: 03542/85501
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Mitteilung zu Kindereinträgen im Reisepass

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig!

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Information zum neuen Personalausweis

Der neue Personalausweis vereint den herkömmlichen Ausweis und die drei neuen elektronischen Funktionen im Scheckkartenformat:

  • Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
  • Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur)
  • Hoheitliche Funktion (digitales Lichtbild und <auf Wunsch> zwei elektronische Fingerabdrücke; ausschließlich zur Identitätsfeststellung durch berechtigte Behörden, z.B. Polizei u. Grenzkontrolle)

Für weitere Informationen steht Ihnen die Internetseite www.personalausweisportal.de des Bundesministeriums des Innern zur Verfügung.

Hier finden Sie eine nützliche Online-Hilfe für Ihren Lübbenau Umzug:
- Umzugsratgeber mit mehr als 200 Umzugstipps
- Checklisten zum Ausdrucken und Abhaken
- weitere Services wie Speditions- und Handwerkersuche,
Transporter-Verleih uvm.


Bürgerbüro

Mit einem bürgerorientierten Dienstleistungsangebot wollen wir Sie freundlich und fachkundig beraten. Das Bürgerbüro ist zentrale Anlaufstelle für Sie, als Einwohner oder Gäste. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Fehlgänge und lange Wartezeiten vermeiden.

Allgemeine Informationen:

  1. Beantragung von Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis
  2. Zuzüge, Umzüge, Wegzüge
  3. Meldebescheinigungen
  4. Beantragung von Führungszeugnissen
  5. Melderegisterauskünfte
  6. Auskunfts- u. Übermittlungssperren
  7. Beglaubigungen von Kopien u. Unterschriften
  8. Fundbüro
  9. Sonstige Angebote des Bürgerbüros

Beantragung von Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde bei Kindern

Gültigkeit von Personal- und Reisepass:

  • bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre

Gültigkeit des Kinderreisepasses:

  • 6 Jahre
  • verlängerbar bis zum 12. Lebensjahr

Gebühren:

  • Personalausweis bis 24 Jahre - 22,80 €
  • Personalausweis ab 24 Jahre - 28,80 €
  • Kinderreisepass: 13 €
  • vorläufiger Reisepass: 26 €
  • Reisepass ab 24 Jahre: 59 €
  • Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 €
  • Expresspass (innerhalb von 72 Stunden): 91 €

Zuzüge, Umzüge, Wegzüge

(An-, Um- und Abmeldungen)

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) an- bzw. ummelden!

Nur wer aus seiner Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden!

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / ggf. Mietvertrag

Für Ihre Umzugplanung können Sie diesen Umzugsratgeber nutzen. Er enthält mehr als 200 Umzugstipps sowie einige Checklisten für die Umzugsorganisation.

Meldebescheinigungen

  • Aufenthaltsbescheinigung z.B. zur Vorlage beim Standesamt
  • sonstige Meldebescheinigungen

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Vaterschaftsanerkennung

Gebühren:

  • 5 €

Beantragung von Führungszeugnissen - Auskunft aus dem Bundeszentralregister

Beantragung erfolgt im Bürgerbüro; Zusendung erfolgt durch das Bundeszentralregister

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

  • 13 € (Zahlung bei Beantragung)

Melderegisterauskünfte

  • einfache Melderegisterauskunft:       8 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft:  12 €

Auskunfts- und Übermittlungssperren

  • für die Eintragung einer Auskunftssperre muss die Tatsache glaubhaft gemacht werden, dass die Weitergabe Ihrer Daten eine Gefahr für Sie selbst oder Ihre Angehörigen darstellt. Die Auskunftssperre wird bis zum Ende des zweiten auf die Antragstellung folgenden Jahres befristet.
  • Übermittlungssperren können eingetragen werden für:
  1. Übermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  2. Übermittlungen zu Alters- und Ehejubiläen
  3. Übermittlungen an Parteien, politische Vereinigungen u. Wählergruppen
  4. Übermittlungen im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volks- u. Bürgerentscheiden
  5. Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs übers Internet
  6. Datenübermittlung an Adressbuchverlage

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

  • gebührenfrei

Beglaubigung von Kopien und Unterschriften

  • Beglaubigungen von Kopien (Zeugnisse, Dokumente, etc.)
  • nicht Personenstandsurkunden
  • Gebühr: 1,50 €

Mitzubringen sind:

  • Original und Kopie für die Beglaubigung
  • Personalausweis oder Reisepass

Fundbüro

  • Entgegennahme und Verwaltung von Fundsachen
  • Information zu Fundangelegenheiten
  • Herausgabe von Fundsachen
  • Bescheinigungen für Versicherungen

Die Aufbewahrungsfrist für nicht beanspruchte Fundsachen beträgt 6 Monate.Der Anspruch auf die Fundsache und die Höhe des Finderlohnes richtet sich nach dem BGB

Sonstige Angebote des Bürgerbüros

  • An- und Abmeldungen von Hunden (steuerlich)
  • Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Oster-,Traditions und Lagerfeuer
  • Anträge für Sondernutzungen
  • Ausgabe von Genehmigungen
  • Auskünfte und Informationen zu anderen Fachbereichen des Rathauses
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Informationen, Post, Unterlagen etc. an die zuständigen Fachbereiche
  • Herausgabe und Entgegennahme von Anträgen für die GEZ-Gebührenbefreiung und deren Weiterleitung
  • Anträge für Kita-Plätze
  • Wohngeldanträge
  • Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
  • Beantragung von Führerscheinen
  • Entgegennahme von Einzugsermächtigungen
  • Informationen zu Schiedsstellenangelegenheiten
  • Einzahlungen mittels EC-Karte
  • Entgegennahme von Hinweisen, Beschwerden und Anregungen in städtischen Angelegenheiten
  • Informationen zum Ortsrecht
  • Informationen über Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
  • Ausgabe von Publikationen